Tipps

2011

 

Bei Hausdurchsuchung empfiehlt  die Kanzlei Böttcher folgendes Verhalten:

 

Merkblatt

 

Verhalten bei Hausdurchsuchung

 

  • Ruhe bewahren!
  • Informationen gewinnen:
    Lassen Sie sich Dienstausweise und Durchsuchungsbeschluss aushändigen, bei mündlicher Anordnung der Maßnahme die anordnende Stelle und die Gründe benennen lassen. Namen und Dienststelle der eingesetzten Beamten und Zeugen notieren.
  • Rechtsanwalt:
    Sofort telefonisch verständigen, das Recht hierzu besteht und darf erforderlichenfalls eingefordert werden. Deshalb wird – leider – oft morgens sehr früh durchsucht, damit Sie keinen Rechtsanwalt erreichen. Recht auf Teilnahme des Rechtsanwalts nach Möglichkeit in Anspruch nehmen. Darum bitten, mit der Durchsuchung auf das Eintreffen des Rechtsanwalts zu warten. Gegebenenfalls interne Ansprechpartner oder Vertraute (Freunde, Verwandte, Nachbarn) verständigen.
  • Schweigerechte wahren, Schweigepflichten beachten:
    Geben Sie keine Auskünfte über Ihre Tätigkeiten. Sagen Sie nur, dass Sie die Tätigkeiten, die Sie ausüben auch ausführen dürfen. In dieser Drucksituation der Durchsuchung sollten Sie sich nicht vernehmen lassen oder auf formlose Erörterungen des Verfahrensgegenstands einlassen. Bis zur Beratung durch den Rechtsanwalt keinerlei Gespräche mit den Beamten führen.
  • Rechtsbewusst kooperieren:
    verschaffen Sie den Beamten Zugang, zeigen Sie gesuchte Gegenstände, unterbinden Sie die gezielte Suche nach „Zufallsfunden“. Wirken Sie auf Einhaltung des Durchsuchungsbeschlusses hin (welche Gegenstände werde in welchen Räumen gesucht?). Leisten Sie keinen Widerstand, machen Sie aber deutlich, dass Sie mit der Durchsuchung nicht einverstanden sind.
  • Widersprechen:
    Sie haben keine Möglichkeit, die Durchsuchung zu verhindern, aber: geben Sie keine Gegenstände oder Unterlagen freiwillig heraus, damit Rechtsnachteile vermieden werden. Erforderlich und ausreichend ist, dass der Widerspruch als solcher schriftlich dokumentiert wird.
  • Datenverlust abwenden:
    Bieten Sie an, dass Sie von den
    beschlagnahmten Unterlagen Kopien anfertigen, erforderlichenfalls frühzeitig Kopien der Dokumente und Dateien für den eigenen Gebrauch anfertigen.
  • Dokumentieren:
    Notieren Sie nach der Durchsuchung sofort den Ablauf der Durchsuchung und die hierzu gemachten Erklärungen von den Beamten sorgfältig. Achten Sie auf die Vollständigkeit von amtlichem Durchsuchungsprotokoll und Sicherstellungsverzeichnis und verlangen eine Durchschrift. Intern Vorgänge in einem gesonderten Protokoll festhalten.

 

 

 

Kanzlei Böttcher-ra.de empfiehlt , wehren Sie sich gegen nervige Werbepost!!!

Probleme mit lästiger Werbepost!??

Kann man sich wehren? In manchren Fällen ja! Die Kanzlei Böttcher hat in einigen Verfahren die Werbemaßnahmen gestoppt. Die Kanzlei Böttcher kann Ihnen helfen, penetrante Werbebriefe - vor allem von den selben Frimen immer wieder - abzustellen.

Rufen Sie uns an, wenn Sie etwas ändern wollen!!! Die Kanzlei wird für Sie die Unterlassung beim Versender durchsetzten. Unsere Rufnummer: 040-5553315, Fax. 040-5516466 Mail: info@boettcher-ra.de

 

 

 

 Unternehmergesellschaft (UG) eine neue einfache Möglichkeit für Handwerksbetriebe empfiehlt die Kanzlei Boettcher

 

Die neue Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) verschafft Ihnen als Handwerker einen neuen Spielraum.

 

Mit der neuen haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (auch UG haftungsbeschränkt) hat der Gesetzgeber im Rahmen der Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) ab 1. November 2008 eine Art Mini-GmbH als Einstiegsvariante zur GmbH mit geringeren Voraussetzungen eingeführt. Sie ist mit geringerem Einstiegskapital zu gründen und verhilft Ihnen z.B. aus der Handwerkerpflichtversicherung heraus zu kommen. Zudem wird Ihr Privatvermögen vor Haftungsrisiken geschützt, wenn Sie sich an die Regeln halten und z.B. rechtzeitig Konkurs anmelden.

Die „Mini-GmbH“ hat einige Elemente wie die englische Limited, wird jedoch ein besseres Image haben. Existenzgründer und Unternehmer sollten daher ihre Rechtsformwahl überdenken.

Sollten Sie neugierig geworden sein, dann setzen Sie sich mit der Kanzlei Böttcher in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne mit den entsprechenden Informationen und Anmeldungen in einem Gründungs-Set.

 

Sie können die UG auch mit einem Mustervertrag des Justizministerium gründen, haben dann jedoch keinen Geschäftsführervertrag (der für das Finanzamt notwendig ist) und keine gute Regelung z.B. für die Erbschaft.

Rufen Sie uns an, dann vereinbaren wir mit Ihnen einen Telefontermin und besprechen die richtige Lösung zu Ihrem Fall.

Wir wünschen Ihnen noch einen erfolgreichen Tag.

 

Böttcher/Rechtanwältin

 

Tel: 040-5553315,  Fax: 040-5516466, Mail: info@boettcher-ra.de