Sie sind unschuldig in einen Unfall verwickelt, was nun?
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung folgender Themen, wenn Sie unverschuldet einen Unfall erleiden mussten.
a. Ersatz des Sachschadens
- Bergungs-, Abschlepp- und Überführungskosten
- Ersatz der Reparaturkosten und Minderwert
(Mehrwertsteuer wird nur bei Vorlage einer entsprechenden Reparaturrechnung erstattet)
- bei “Totalschaden” Ersatz der Wiederbeschaffungskosten
(Mehrwertsteuer wird nur bei Vorlage einer entsprechenden Kaufpreisquittung erstattet)
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
- Verdienstausfall
- sonstige Vermögensschäden
b. Ersatz des Personenschadens
- Heilungskosten
- Beerdigungskosten
- Schmerzensgeld
- Ersatz des Personenschadens
- Geldrente oder Kapitalabfindung bei Verlust oder Minderung der Erwerbsfähigkeit
è Umfang der Schadensersatzpflicht ist davon abhängig, ob eine Gefährdungshaftung oder eine Verschuldenshaftung vorliegt
Hilfestellung bei Fehlverhalten im Straßenverkehr
Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug in eine Fahrzeugkontrolle geraten und eine zu hohe Geschwindigkeit gefahren sein, so können wir Ihnen helfen, ein Fahrverbot oder einen Bußgeldbescheid zu vermeiden.