Gesetzesentwurf zur Aktivrente - ohne Selbstständige!
Angestellte, die die Regelaltersgrenze (66 Jahre und vier Monate) überschreiten, sollen künftig 2.000 Euro pro Monat steuerfrei dazu verdienen können.
Selbstständige schließt die Bundesregierung von der Aktivrente und den damit verbundenen Steuervorteilen aus.
"Der geplante Ausschluss von der Aktivrente reiht sich ein in eine Vielzahl von Schlechterbehandlungen von Selbstständigen im Steuer- und Sozialrecht. Nie aber wurden Selbstständige auf massivere und offensichtlichere Weise diskriminiert und nie wurde dies zynischer und widersprüchlicher begründet," sagt VGSD-Vorstandsvorsitzender Andreas Lutz.
Der VGSD hat im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) eine Stellungnahme zur Aktivrente an das Bundesministerium der Finanzen gesandt, die trotz der kurzen Frist von insgesamt 27 Berufs- und Selbstständigenverbänden mitgezeichnet wurde. Sie enthält die wichtigsten Argumente, die gegen einen Ausschluss von Selbstständigen aus der Aktivrente sprechen.
