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Muss unser Betrieb an die SOKA Beitrag zahlen?

Und wenn doch Beitragpflicht - an welche der tarifvertraglichen Sozialkassen muss unser Betrieb zahlen?

An die Sozialkasse der Bauwirtschaft (Soka Bau), des Dachdeckerhandwerks (Soka Dach), des Gerüstbauerhandwerks (Soka Gerüst), des Malerhandwerks (UK Maler), des Steinmetzhandwerks und des Garten- und Landschaftsbaus (EWGaLa)?  Dahinter verbergen sich tarifliche Sozialkassen für den Bau- und Handwerksbereich. Wenn ein Betrieb von deren Tarifvertag erfasst wird, ist er gegenüber einer solchen tarifvertraglichen Sozialkasse beitragspflichtig.

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Stundung von SOKA-Bau-Beitrag: Ja, das sollte doch möglich sein!

Weltweite Pandemie.

Auch viele Unternehmen sind reif für die Intensivstation. Lieferketten? Abgebrochen. Aufträge? Weggebrochen.

Unternehmenssteuern werden gestundet. Ohne Verzugszinsen, ganz unbürokratisch. Vorauszahlungen werden abgesenkt. Auch die gesetzliche Sozialversicherung stundet. Einige Einzugsstellen, wie die Knappschaft, kündigen das sogar offensiv an.

Und die SOKA-Bau?

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