Anwaltshonorar
Wir verstehen uns als Dienstleister für unsere Mandanten. Ein Teil dieses Selbstverständnisses ist es, Ihnen eine hohe Transparenz hinsichtlich der bei uns entstehenden Rechtsanwaltsgebühren aufzuzeigen.
Wir sind vom Gesetzgeber seit 2006 verpflichtet, mit unseren Mandanten für Beratungen vorher eine Honorarvereinbarung zu treffen. Wir arbeiten hierbei sowohl mit Stundensätzen, als auch nach Gegenstandswertvereinbarungen. Dies bietet für Sie den Vorteil, dass Sie sich jederzeit Klarheit darüber verschaffen können, mit welchen Anwaltskosten Sie rechnen müssen. Da die Höhe unserer Stundensätze auch wesentlich von dem jeweiligen Rechtsgebiet, dem uns von Ihnen unterbreiteten Fall sowie dem zu erwartenden Zeitaufwand abhängig ist, fragen Sie bitte in der Beratung sofort nach der Höhe des Anwaltshonorars.
Sollten dagegen in Ihrem Fall Gebühren direkt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entstehen und Sie keine Vergütungsvereinbarung mit uns schließen, so sind unsere Honorare abhängig von dem jeweiligen Streitwert der Angelegenheit und unserer Tätigkeit in dieser. Auch diesbezüglich sind wir selbstverständlich jederzeit bereit, Sie im Vorwege unserer Mandatierung über die auf Sie zukommenden Kosten und die etwaige Möglichkeit, diese von der Gegenseite erstattet zu bekommen, zu informieren - soweit dies absehbar ist.