Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung: wie kommt man ohne Meister zum selbstständigen Handwerk?
Einen zulassungspflichtigen Handwerksberuf kann man auch ohne Meisterbrief selbstständig ausüben. Neben der Anerkennung ausländischer Qualifikationen führen folgende Wege zur Eintragung in die Handwerksrolle:
- die Ausnahmebewilligung, weil die Meisterprüfung unzumutbar ist (etwa wegen Alters oder einer anderen Einschränkung)
- die Ausübungsberechtigung als Meister eines „benachbarten“ Handwerks
- die Ausübungsberechtigung gemäß Altgesellenregelung, bei der quasi die Erfahrung als Geselle in leitender Stellung die Meisterprüfung ersetzt
(Einen Überblick liefert „Ohne Meisterbrief ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben“).