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Eintragung in Handwerksrolle - Böttcher Rechtsanwaltskanzlei

Ist die Eintragung in die Handwerksrolle Pflicht? Wer muss in die Handwerksrolle eingetragen werden?

Alles zulassungspflichtiges Handwerk, oder was?

In Deutschland ist es laut Gewerbeordnung grundsätzlich zwar jedem gestattet, ein Gewerbe zu betreiben. Für das Handwerk gelten jedoch bestimmte Einschränkungen und Ausnahmen.
Deshalb hat die Frage „Was macht einen Handwerksbetrieb aus?“ durchaus praktische Bedeutung. Das gilt ganz besonders dann, wenn es um die Gründung oder die Übernahme eines Betriebs geht, der ganz oder teilweise unter die Handwerksordnung fällt.

In die Handwerksrolle eingetragen werden müssen Betriebe eines zulassungspflichtigen Handwerks. Das können nicht nur natürliche Personen sein, sondern auch juristische Personen (etwa eine GmbH oder UG), wenn sie einen Meister als fachtechnischen Betriebsleiter beschäftigen, sowie Personengesellschaften (wie eine GbR, eine KG oder eine oHG), falls einer der Gesellschafter Meister ist oder ein Meister beschäftigt wird (Meisterpflicht).

Kann die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle im Friseurhandwerk umgangen werden?

Eine Friseurgesellin kämpfte gegen die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle – bis zum höchsten deutschen Verwaltungsgericht - leider erfolglos.

Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich in dieser wegweisenden Entscheidung -wie am gleichen Tag auch in einer Parallelentscheidung zum Dachdeckerhandwerk- mit Abwägungen, dass die gesetzlichen Regelungen zum Meisterzwang in der Handwerksordnung (die §§ 7 ff HwO) verfassungsrechtlich gerechtfertigt sind.