Bundesverwaltungsgericht: Untersagung des Handwerksbetriebs wenn jeder die Arbeiten ausführen kann?
Handwerk meisterpflichtig - Handwerker kein Meister - Gewerbeuntersagung? Nicht so schnell!
Wer mit dem Handwerk zu tun hat kennt die Liste von Handwerksberufen mit Meisterpflicht: die „Anlage A zur Handwerksordnung“ - die ab 1.1.2020 erweitert wurde.
Wenn solche Handwerksarbeiten ohne Meisterbrief ausgeführt werden, sorgt die Handwerkskammer dafür, dass das Gewerbeamt eine „Untersagung der Handwerksausübung“ ausspricht.
Kammer und Behörde arbeiten dabei meist routiniert zusammen. Trotzdem laufen die Dinge nicht immer wie gewünscht. Handwerker können sich durchaus gegen ein solches Verbot -erfolgreich- wehren.