Eine Friseurgesellin kämpfte gegen die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle – bis zum höchsten deutschen Verwaltungsgericht - leider erfolglos.
Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich in dieser wegweisenden Entscheidung -wie am gleichen Tag auch in einer Parallelentscheidung zum Dachdeckerhandwerk- mit Abwägungen, dass die gesetzlichen Regelungen zum Meisterzwang in der Handwerksordnung (die §§ 7 ff HwO) verfassungsrechtlich gerechtfertigt sind.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 31.08.2011 zwei Klagen zum Thema Zulässigkeit des Meisterzwangs als Voraussetzung für die Selbständigkeit abgewiesen.
Frau Rechtsanwältin Hilke Böttcher bekämpft den Meisterzwang seit mehr als 18 Jahren. Es ist enttäuschend, dass sich die obersten Gerichte weder mit der Inländerdiskriminierung noch mit der Verhältnismäßigkeit der Einschränkung der Berufsfreiheit ernsthaft auseinandersetzen wollen. Nun bleibt nur noch das Bundesverfassungsgericht. Ich hoffe, dass dieses Gericht die Verfassungswidrigkeit feststellen wird. Wenn sich das Bundeverfassungsgericht allerdings der Verfassungsbeschwerden nicht annimmt, ist der Meisterzwang auf viele Jahre zementiert.
Aber es gibt auch positive Aspekte in den beiden Entscheidungen: