Handwerk meisterpflichtig - Handwerker kein Meister - Gewerbeuntersagung? Nicht so schnell!
Wer mit dem Handwerk zu tun hat kennt die Liste von Handwerksberufen mit Meisterpflicht: die „Anlage A zur Handwerksordnung“ - die ab 1.1.2020 erweitert wurde.
Wenn solche Handwerksarbeiten ohne Meisterbrief ausgeführt werden, sorgt die Handwerkskammer dafür, dass das Gewerbeamt eine „Untersagung der Handwerksausübung“ ausspricht.
Kammer und Behörde arbeiten dabei meist routiniert zusammen. Trotzdem laufen die Dinge nicht immer wie gewünscht. Handwerker können sich durchaus gegen ein solches Verbot -erfolgreich- wehren.
Der Amtsschimmel ist alles, nur kein Rennpferd. Manchmal ist das ein Vorteil.
In zwölf (weiteren) Handwerksberufen sollte eigentlich schon seit Januar die Meisterpflicht wieder eingeführt sein. Trotzdem ist die Änderung der Anlage A zur Handwerksordnung noch nicht in Kraft (jedenfalls bis heute, 30.1.2020).
Wer schnell ist, kann im Moment noch ohne Meistertitel gründenals …
Eine Friseurgesellin kämpfte gegen die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle – bis zum höchsten deutschen Verwaltungsgericht - leider erfolglos.
Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich in dieser wegweisenden Entscheidung -wie am gleichen Tag auch in einer Parallelentscheidung zum Dachdeckerhandwerk- mit Abwägungen, dass die gesetzlichen Regelungen zum Meisterzwang in der Handwerksordnung (die §§ 7 ff HwO) verfassungsrechtlich gerechtfertigt sind.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 31.08.2011 zwei Klagen zum Thema Zulässigkeit des Meisterzwangs als Voraussetzung für die Selbständigkeit abgewiesen.
Frau Rechtsanwältin Hilke Böttcher bekämpft den Meisterzwang seit mehr als 18 Jahren. Es ist enttäuschend, dass sich die obersten Gerichte weder mit der Inländerdiskriminierung noch mit der Verhältnismäßigkeit der Einschränkung der Berufsfreiheit ernsthaft auseinandersetzen wollen. Nun bleibt nur noch das Bundesverfassungsgericht. Ich hoffe, dass dieses Gericht die Verfassungswidrigkeit feststellen wird. Wenn sich das Bundeverfassungsgericht allerdings der Verfassungsbeschwerden nicht annimmt, ist der Meisterzwang auf viele Jahre zementiert.
Aber es gibt auch positive Aspekte in den beiden Entscheidungen: