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Nachunternehmer - Böttcher Rechtsanwaltskanzlei

Problem Subunternehmer

Achtung Bauhandwerker bei der Vergabe von Aufträgen an Subunternehmern

Viele Handwerker sind der Auffassung, dass sie Aufträge an Subunternehmern als sogenannte „Lohnvergabe“ als Werkverträge vergeben. In diesen Fällen wird nur nach Stundensatz bezahlt bzw. als Festbetrag, ohne das der Subunternehmer selbst Material beschafft oder eigenes Werkzeug hat; dies liefert alles der Auftraggeber.