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Soka Bau Beitrag - Böttcher Rechtsanwaltskanzlei

Mahnung Soka-Bau

Achtung, Soka-Bau (ULAK) versendet wieder Mahnbescheide!

Aktuell beantragt die Soka-Bau (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft - ULAK) beim Arbeitsgericht in Wiesbaden und Arbeitsgericht Berlin wieder Mahnbescheide mit meistens viel zu hohen Forderungen.

Dagegen können Sie nur innerhalb einer Woche Widerspruch einlegen!

Auch wenn Sie dem Sozialkassentarifvertrag -VTV-Bau- unterfallen und generell verpflichtet sind, Beiträge an die SOKA-Bau / ULAK zu zahlen, sollten Sie aber trotzdem immer dann, wenn Sie den Eindruck haben, der geforderte Betrag ist zu hoch, Widerspruch einlegen.

Wir konnten schon vielen Unternehmen helfen, Beträge zu sparen, da die SOKA-Bau / ULAK in der Regel zu hohe Beiträge verlangt. Immerhin wurden in allen Verfahren mehr als die Anwaltskosten eingespart!

Haben Sie Fragen rufen Sie uns an!  Wir helfen Ihnen.

BÖTTCHER & Partner Rechtsanwälte, Tel. 0611-2360600

Soka-Bau/ZVK-Bau

Rechtsanwälte Böttcher & Partner vertreten Sie bei Schwierigkeiten mit den Sozialkassen (Soka Bau, Soka Dach, Soka Gerüst, Malerkasse).