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Soka Bau Mahnbescheid - Böttcher Rechtsanwaltskanzlei

Mahnung Soka-Bau

Achtung, Soka-Bau (ULAK) versendet wieder Mahnbescheide!

Aktuell beantragt die Soka-Bau (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft - ULAK) beim Arbeitsgericht in Wiesbaden und Arbeitsgericht Berlin wieder Mahnbescheide mit meistens viel zu hohen Forderungen.

Dagegen können Sie nur innerhalb einer Woche Widerspruch einlegen!

Auch wenn Sie dem Sozialkassentarifvertrag -VTV-Bau- unterfallen und generell verpflichtet sind, Beiträge an die SOKA-Bau / ULAK zu zahlen, sollten Sie aber trotzdem immer dann, wenn Sie den Eindruck haben, der geforderte Betrag ist zu hoch, Widerspruch einlegen.

Wir konnten schon vielen Unternehmen helfen, Beträge zu sparen, da die SOKA-Bau / ULAK in der Regel zu hohe Beiträge verlangt. Immerhin wurden in allen Verfahren mehr als die Anwaltskosten eingespart!

Haben Sie Fragen rufen Sie uns an!  Wir helfen Ihnen.

BÖTTCHER & Partner Rechtsanwälte, Tel. 0611-2360600

Soka-Bau stellt alle Verfahren gegen Unternehmer ohne Beschäftigte von den Arbeitsgerichten ruhend

Soka-Bau stellt alle Verfahren gegen Unternehmer ohne Beschäftigte von den Arbeitsgerichten ruhend

Die Kanzlei Böttcher konnte bei der Soka-Bau eine Änderung der Haltung gegen Unternehmer ohne Beschäftigte erreichen.

Ich konnte durchsetzen, dass nun doch Musterverfahren durchgeführt werden. Voraussetzung dafür war für den IVEB, dass keine weiteren Verfahren vor den Arbeitsgerichten durchgeführt werden.

Damit wurde meine anfängliche Forderung nach Musterverfahren von Soka-Bau erfüllt.