Bundesarbeitsgericht verschiebt mündliche Verhandlung zu den AVE-Verfahren
Bundesarbeitsgericht verschiebt mündliche Verhandlung zu den AVE-Verfahren
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun kurzfristig den Termin für die mündliche Verhandlung zur Klärung der Frage der Wirksamkeit der AVE 2006 (2007), 2012 und 2013 auf Januar 2017 verschoben.