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VTV 2019 - Böttcher Rechtsanwaltskanzlei

Auszug neuer VTV ¦ Böttcher

Der VTV Bau 2019 ist nun für allgemeinverbindlich erklärt worden.

Es hat dieses Mal sehr lange gedauert, bis der VTV für allgemeinverbindlich (AVE) erklärt wurde. Wahrscheinlich wollte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales keine Fehler machen.

Folgendes hat sich mit der AVE 2019 auch für Unternehmer, die in keinem Unternehmerverband organisiert sind, geändert - wobei hier nur die wesentlichen Änderungen dargestellt werden:

  1. Die ULAK verlangt ab jetzt auch von den sog. Soloselbständigen (Betriebe ohne Beschäftigte), dass diese Meldungen an die Soka-Bau machen (sog. „Nullmeldungen“).
  2. Senkung der Beiträge für Angestellte: Alte Bundesländer und Westberlin zahlen wieder 69,00 € (statt vorher 79,50 €), Neue Bundesländer und Ostberlin zahlen nur 25,00 €.
  3. Die Verzugszinsen sinken um 0,1 % auf 0,9 % für jeden angefangenen Monat des Verzugs.
  4. Die Verjährungsfrist wurde von 4 auf 3 Jahre verkürzt und gilt für Forderungen ab 01.01.2015; davor gilt die 4 jährige Verjährungsfrist.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wir beraten Sie gerne: Tel: 0611-2360600