Der Meister als Arbeitnehmer: welche Anforderungen gelten für den technischen Betriebsleiter?
Handwerksbetrieb ohne Meister? Einen technischen Betriebsleiter einstellen
Der Meister fällt aus – ein technischer Betriebsleiter muss her
Typischerweise tritt das Problem ein, weil in einem zulassungspflichtigen Handwerk der Meister ausfällt und damit der Betrieb gefährdet ist. Was nun? In der Regel besteht die Lösung darin, einen technischen Betriebsleiter zu beschäftigen, der die Verantwortung für die handwerkliche Tätigkeit übernimmt.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, abhängig von der konkreten Situation. Der Betriebsleiter kann per Arbeitsvertrag angestellt oder – im Fall einer GbR, OHG, GmbH oder UG etc. – als Gesellschafter aufgenommen werden. Es kann sich um einen Meister handeln oder um jemand mit gleichwertiger Qualifikation. Was zählt, ist die Möglichkeit, trotz Ausfall des bisherigen Meisters den Handwerksbetrieb fortführen zu können. Ob die Handwerkskammer zustimmt, hängt von der Einbindung des neuen Betriebsleiters in den Betrieb und den vertraglichen Regelungen ab.