Friedenswahl der HWK wird geprüft
Die Friedenswahl der Handwerkskammer Hamburg steht auf dem gerichtlichen Prüfstand und
wird vor dem Verwaltungsgericht Hamburg (VG)
am 21. 02. um 11:00 Uhr , Saal 301
verhandelt.
Um im zulassungspflichtigen Handwerk arbeiten zu dürfen muss man nicht unbedingt einen Meisterbrief haben. Es existieren einige Ausnahmen und Besonderheiten.
Die Friedenswahl der Handwerkskammer Hamburg steht auf dem gerichtlichen Prüfstand und
wird vor dem Verwaltungsgericht Hamburg (VG)
am 21. 02. um 11:00 Uhr , Saal 301
verhandelt.
Verputzarbeiten sind unter Umständen meisterfrei!
Das Amtsgericht Göppingen hat entschieden, dass unter bestimmten Anforderungen das Verputzen ohne Eintragung in die Handwerksrolle möglich ist. Wir beraten Sie dazu gerne. Rufen Sie uns an.
Tel: 0611 2360600
Anerkennungsgesetz
Anerkennung von Berufsabschlüssen
Sie haben im Ausland einen handwerklichen Beruf erlernt, doch wurde diese Qualifikation bisher in Deutschland nicht anerkannt? Das kann sich jetzt ändern. Mit dem seit April 2012 geltenden Anerkennungsgesetz können Sie ausländische Berufsabschlüsse bei uns überprüfen lassen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 31.08.2011 zwei Klagen zum Thema Zulässigkeit des Meisterzwangs als Voraussetzung für die Selbständigkeit abgewiesen.
Frau Rechtsanwältin Hilke Böttcher bekämpft den Meisterzwang seit mehr als 18 Jahren. Es ist enttäuschend, dass sich die obersten Gerichte weder mit der Inländerdiskriminierung noch mit der Verhältnismäßigkeit der Einschränkung der Berufsfreiheit ernsthaft auseinandersetzen wollen. Nun bleibt nur noch das Bundesverfassungsgericht. Ich hoffe, dass dieses Gericht die Verfassungswidrigkeit feststellen wird. Wenn sich das Bundeverfassungsgericht allerdings der Verfassungsbeschwerden nicht annimmt, ist der Meisterzwang auf viele Jahre zementiert.
Aber es gibt auch positive Aspekte in den beiden Entscheidungen: