Um im zulassungspflichtigen Handwerk arbeiten zu dürfen muss man nicht unbedingt einen Meisterbrief haben. Es existieren einige Ausnahmen und Besonderheiten.

Lösungen bei Problemen im Handwerksrecht

Im Handwerksrecht vertritt die Kanzlei Böttcher (boettcher-ra.de) Handwerker, die Probleme mit den Kammern oder Ordnungsbehörden haben wie Hausdurchsuchungen:


Folgende Probleme haben wir bereits lösen können:

Hausdurchsuchung wegen des Vorwurfs der Schwarzarbeit/unerlaubten Handwerksausübung
Bußgeldbescheid bzw. Androhung eines Bußgelds wegen des Vorwurfs der Schwarzarbeit/unerlauten Handwerksausübung
Ablehnung einer Ausübungsberechtigung / Ausnahmebewilligung
Ablehnung der Reisegewerbekarte
Auskunftsverlangen der Handwerkskammer nach § 17 HwO
Betriebsuntersagung nach § 16 HwO

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Freies Handwerk

RA Hilke Böttcher erstreitet ein Grundsatzurteil beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Handwerkskammern.

 

Nach dem Urteil vom 15.12. 2010 (BVerwG 8 C 49.09) besteht keine generelle und uneingeschränkte Auskunftspflicht von Gewerbetreibenden gegenüber der Handwerkskammer, auch wenn sie potentiell in die Handwerksrolle einzutragen wären.

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