Wie kann man ohne Meisterbrief ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben?
Eintragung in die Handwerksrolle ohne Meisterbrief? Ja, das geht!
Grundsätzlich ist zwar ein Meisterbrief nötig, um für ein zulassungspflichtiges Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen zu werden. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk auch ohne Meisterbrief in einem eigenen Betrieb ausüben. In diesem Beitrag stellen wir diese alternativen Wege zum Eintrag in die Handwerksolle vor.
Nicht immer zeigt sich die zuständige Handwerkskammer dabei besonders aufgeschlossen. Falls Ihnen Steine in den Weg gelegt werden, sollten Sie nicht gleich aufgeben. In vielen Fällen lohnt sich der Kampf um die Eintragung in die Handwerksrolle.
Sie wollen Ihren eigenen Handwerksbetrieb, auch ohne Meisterbrief? Das sind Ihre Möglichkeiten:
- eine Ausnahmebewilligung gemäß § 8 HwO (weil die Meisterprüfung jedenfalls zu diesem Zeitpunkt eine unzumutbare Belastung wäre)
- eine Ausübungsberechtigung gemäß § 7a HwO (als Erweiterung einer bestehenden Eintragung für ein anderes Handwerk)
- eine Ausübungsberechtigung gemäß § 7b HwO (als Altgeselle mit Berufserfahrung in leitender Stellung)
- eine Ausnahmebewilligung gemäß § 9 HwO i.V.m. der EU- bzw. EWR-HandwerkVO (Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses)