Problem Subunternehmer
Achtung Bauhandwerker bei der Vergabe von Aufträgen an Subunternehmern
Viele Handwerker sind der Auffassung, dass sie Aufträge an Subunternehmern als sogenannte „Lohnvergabe“ als Werkverträge vergeben. In diesen Fällen wird nur nach Stundensatz bezahlt bzw. als Festbetrag, ohne das der Subunternehmer selbst Material beschafft oder eigenes Werkzeug hat; dies liefert alles der Auftraggeber.
Diese Vorgehensweise ist problematisch, da die „Lohnwerkverträge“ nicht anerkannt werden. Die Subunternehmer gelten dann als Scheinselbständige - gerade dann, wenn der „Lohn“ gering ist. Eine Grenze gibt es nicht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will zusammen mit dem Bundesfinanzministerium die Hauptzollämter personell aufstocken, damit die Subunternehmer in Zukunft stärker verfolgt werden können, denn die Scheinselbständigkeit gilt als Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen evtl. Steuerhinterziehung und stellt damit eine Straftat dar.
Wenn Sie fragen dazu haben, berate ich Sie gerne. Tel: 0611 2360600