Jetzt aber Tempo: Noch schnell ohne Meisterzwang gründen!

Der Amtsschimmel ist alles, nur kein Rennpferd. Manchmal ist das ein Vorteil.

In zwölf (weiteren) Handwerksberufen sollte eigentlich schon seit Januar die Meisterpflicht wieder eingeführt sein. Trotzdem ist die Änderung der Anlage A zur Handwerksordnung noch nicht in Kraft (jedenfalls bis heute, 30.1.2020).

Wer schnell ist, kann im Moment noch ohne Meistertitel gründen als …

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rolladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Raumausstatter
  • Glasveredler
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller

Für bestehende Betriebe gilt Bestandsschutz. Dafür müssen aber bei Inkrafttreten der Änderung die entscheidenden Papiere ordnungsgemäß eingereicht sein.

Lange ist diese Tür nicht mehr offen – vermutlich geht es nur noch um Tage. Kümmern Sie sich noch heute, wenn Sie diese Chance nutzen wollen.

Tags: Meisterzwang, Änderung der HwO

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