• Home
  • Freies Handwerk
  • Der Meister als Arbeitnehmer: welche Anforderungen gelten für den technischen Betriebsleiter?

Der Meister als Arbeitnehmer: welche Anforderungen gelten für den technischen Betriebsleiter?

Handwerksbetrieb ohne Meister? Einen technischen Betriebsleiter einstellen

Der Meister fällt aus – ein technischer Betriebsleiter muss her

Typischerweise tritt das Problem ein, weil in einem zulassungspflichtigen Handwerk der Meister ausfällt und damit der Betrieb gefährdet ist. Was nun? In der Regel besteht die Lösung darin, einen technischen Betriebsleiter zu beschäftigen, der die Verantwortung für die handwerkliche Tätigkeit übernimmt.

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, abhängig von der konkreten Situation. Der Betriebsleiter kann per Arbeitsvertrag angestellt oder – im Fall einer GbR, OHG, GmbH oder UG etc. – als Gesellschafter aufgenommen werden. Es kann sich um einen Meister handeln oder um jemand mit gleichwertiger Qualifikation. Was zählt, ist die Möglichkeit, trotz Ausfall des bisherigen Meisters den Handwerksbetrieb fortführen zu können. Ob die Handwerkskammer zustimmt, hängt von der Einbindung des neuen Betriebsleiters in den Betrieb und den vertraglichen Regelungen ab.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsleiters gehört die technische Leitung des Betriebs:

  • Er ist für alle fachlichen Entscheidungen zuständig. Es reicht nicht aus, wenn der Betriebsleiter nur die Arbeitsergebnisse kontrolliert.
  • Er muss dafür sorgen, dass die maßgeblichen Rechtsvorschriften bei der handwerklichen Arbeit eingehalten werden
  • und er muss alle im Betrieb anfallenden handwerklichen Tätigkeiten überwachen und jederzeit eingreifen können, wenn etwas schief zu laufen droht.
  • Er muss im Fall von Eil- und Notfällen erreichbar und einsatzbereit sein.

Technischer Betriebsleiter ist kein Schreibtischjob. Um seiner Position gerecht zu werden, muss ein angestellter Meister beispielsweise zu Baustellen oder sonstigen externen Arbeitsstellen fahren, um dort die Arbeit der Mitarbeiter anzuleiten und zu überwachen.

Fachtechnische Weisungsbefugnis

Der technische Betriebsleiter muss „für die Ausübung des einzutragenden Handwerks technisch verantwortlich“ sein. Mit anderen Worten: Er muss in der Lage sein, den Betrieb unter handwerklichen Gesichtspunkten verantwortlich zu leiten.

Wie viel Zeit muss der technische Betriebsleiter im Betrieb verbringen?

Der Betriebsleiter muss zeitlich im gleichen Umfang zur Verfügung stehen wie der Meister im eigenen Handwerksbetrieb. In der Regel bedeutet das eine Ganztagsbeschäftigung. Die Untergrenze dürfte mindestens bei einer durchschnittlichen Halbtagsbeschäftigung liegen. Das bedeutet umgekehrt: Ein Meister, der quasi nur als „freier Mitarbeiter“ auftritt, ist nicht ausreichend in den Betrieb eingebunden. Die Handwerkskammer wird in einem solchen Fall die Eintragung in die Handwerksrolle verweigern, weil der Kandidat die Aufgabe des technischen Betriebsleiters nicht ausfüllen kann.

Technischer Betriebsleiter im fremden Unternehmen, gleichzeitig Meister im eigenen Betrieb – geht das?

Der Betriebsleiter muss – auch zeitlich – so eingebunden sein, dass er seine Aufgabe tatsächlich wahrnehmen kann. In seiner restlichen Zeit kann er jedoch durchaus auch im eigenen Handwerksbetrieb tätig sein, solange er jederzeit erreichbar bleibt. Allerdings gibt es Einschränkungen: In gefahrgeneigten Handwerken und bei Gesundheitshandwerken muss der technische Betriebsleiter in Vollzeit beschäftigt werden. Damit ist die parallele Tätigkeit in einem anderen Betrieb ausgeschlossen.

Rechtsfragen zum technischen Betriebsleiter?

BÖTTCHER & Partner Rechtsanwälte wissen, was bei der Anstellung eines technischen Betriebsleiters zu beachten ist und wie Konflikte mit der Handwerkskammer gelöst werden können.
Sprechen Sie uns an: 0611-2360600 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Tags: technischer Betriebsleiter, Handwerksbetrieb

Drucken