Rechtsanwältin Hilke Böttcher vertritt Sie ebenfalls bei europarechtlichen Entscheidungen ( boettcher-ra.de)

EuGH-Entscheidung durch RA Hilke Böttcher

Entscheidung des EuGH zum Thema Handwerksrecht

Frau Rechtsanwältin Hilke Böttcher hat am 11.12.2003 (Rechtss. C-215/01) aufgrund einer mündlichen Verhandlung durchsetzen können, dass die Dienstleistungsfreiheit in Europa im Handwerk weit ausgelegt werden muss.

 

Der Ausgangsfall:

Ein deutscher Stuckateur-Meister hatte in der Zeit von November 1994 bis November 1997 Verputzarbeiten an ein portugiesisches Unternehmen vergeben. Der Stuckateur-Meister erhielt einen Bußgeldbescheid, weil er angeblich zulassungspflichtige Tätigkeiten (Verputzen) an ein Unternehmen vergeben hatte, welches nicht in die Handwerksrolle eingetragen war. Es ging auch um die Frage der Abgrenzung zwischen einer Dienstleistung und der Niederlassung.

 

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EuGH / EGMR

Wir sind der Ansicht, dass europarechtliche Vorschriften gerade im Wirtschaftsverwaltungsrecht immer wichtiger werden. Aus diesem Grunde bekommen auch die Entscheidungen der Europäischen Gerichte immer mehr Bedeutung.

 

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