Verhalten bei Hausdurchsuchung

Bei Hausdurchsuchung empfiehlt  die Kanzlei Böttcher folgendes Verhalten:

Merkblatt: Verhalten bei Hausdurchsuchung

Ruhe bewahren!
Informationen gewinnen:

 

  • Lassen Sie sich Dienstausweise und Durchsuchungsbeschluss aushändigen, bei mündlicher Anordnung der Maßnahme die anordnende Stelle und die Gründe benennen lassen. Namen und Dienststelle der eingesetzten Beamten und Zeugen notieren.
  • Rechtsanwalt:
    Sofort telefonisch verständigen, das Recht hierzu besteht und darf erforderlichenfalls eingefordert werden. Deshalb wird – leider – oft morgens sehr früh durchsucht, damit Sie keinen Rechtsanwalt erreichen. Recht auf Teilnahme des Rechtsanwalts nach Möglichkeit in Anspruch nehmen. Darum bitten, mit der Durchsuchung auf das Eintreffen des Rechtsanwalts zu warten. Gegebenenfalls interne Ansprechpartner oder Vertraute (Freunde, Verwandte, Nachbarn) verständigen.
  • Schweigerechte wahren, Schweigepflichten beachten:
    Geben Sie keine Auskünfte über Ihre Tätigkeiten. Sagen Sie nur, dass Sie die Tätigkeiten, die Sie ausüben auch ausführen dürfen. In dieser Drucksituation der Durchsuchung sollten Sie sich nicht vernehmen lassen oder auf formlose Erörterungen des Verfahrensgegenstands einlassen. Bis zur Beratung durch den Rechtsanwalt keinerlei Gespräche mit den Beamten führen.
  • Rechtsbewusst kooperieren:
    verschaffen Sie den Beamten Zugang, zeigen Sie gesuchte Gegenstände, unterbinden Sie die gezielte Suche nach „Zufallsfunden“. Wirken Sie auf Einhaltung des Durchsuchungsbeschlusses hin (welche Gegenstände werden in welchen Räumen gesucht?). Leisten Sie keinen Widerstand, machen Sie aber deutlich, dass Sie mit der Durchsuchung nicht einverstanden sind.
  • Widersprechen:
    Sie haben keine Möglichkeit, die Durchsuchung zu verhindern, aber: geben Sie keine Gegenstände oder Unterlagen freiwillig heraus, damit Rechtsnachteile vermieden werden. Erforderlich und ausreichend ist, dass der Widerspruch als solcher schriftlich dokumentiert wird.
  • Datenverlust abwenden:
    Bieten Sie an, dass Sie von den beschlagnahmten Unterlagen Kopien anfertigen, erforderlichenfalls frühzeitig Kopien der Dokumente und Dateien für den eigenen Gebrauch anfertigen.
  • Dokumentieren:
    Notieren Sie nach der Durchsuchung sofort den Ablauf der Durchsuchung und die hierzu gemachten Erklärungen von den Beamten sorgfältig. Achten Sie auf die Vollständigkeit von amtlichem Durchsuchungsprotokoll und Sicherstellungsverzeichnis und verlangen eine Durchschrift. Interne Vorgänge in einem gesonderten Protokoll festhalten.

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