Sinn und Zweck des Reisegewerbes ist es, reisenden Handwerkern zu ermöglichen, gewerblich tätig zu sein.

Handwerker im Reisegewerbe brauchen keinen Meisterbrief: Was bedeutet Reisegewerbe genau?

Handwerk als Reisegewerbe – warum ist dafür kein Meisterbrief nötig?

Wird ein Handwerk als Reisegewerbe betrieben, dann braucht der Handwerker weder einen Meisterbrief noch eine Eintragung in die Handwerksrolle. Und zwar auch dann, wenn das bei einem stehenden Betrieb mit festem Sitz nötig wäre. Denn: für das Reisegewerbe gelten die Vorschriften der Handwerksordnung nicht.

Ein Handwerker im Reisegewerbe kann auch Aufträge zunächst nur einwerben und diese später ausführen.

Unsere Kanzlei ging bis vors Bundesverfassungsgericht, um dieses Recht für unseren Mandanten durchzusetzen. Mit Erfolg.

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Reisegewerbe

Sinn und Zweck des Reisegewerbes ist es, reisenden Handwerkern zu ermöglichen, gewerblich tätig zu sein.

Der Vorteil ist, dass jeder Reisende alle handwerklichen Tätigkeiten ausüben darf (§ 55 GewO), Grenzen finden sich lediglich in § 56 GewO.

Für die Ausübung des Reisegewerbes benötigen Sie dann eine Reisegewerbekarte, wenn Sie für Privatkunden Arbeiten ausführen wollen. Wenn Sie nur für gewerbliche Kunden als Subunternehmer tätig sein wollen, benötigen Sie keine Reisegewerbekarte; Sie müssen das Reisegewerbe nur anzeigen. Zuständig für die Gewerbeanzeige und die Erteilung der Reisegewerbekarte ist das für Sie zuständige Wirtschafts- und Ordnungsam bzw. Verbraucherschutzamtt.

Die Behörde ist verpflichtet, jede Tätigkeit, die Sie ausüben wollen, einzutragen - die Grenzen sind in § 56 GewO geregelt. Lediglich Ihre persönliche Zuverlässigkeit wird geprüft. Achten Sie allerdings darauf, dass Sie in jedem Fall „Bestellungen aufsuchen“ dürfen.

Der Unterschied zwischen dem (noch) vollhandwerklichen stehenden Gewerbe und dem Reisegewerbe ist nur die Art der Auftragserteilung!

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