Handwerker im Reisegewerbe brauchen keinen Meisterbrief: Was bedeutet Reisegewerbe genau?
Handwerk als Reisegewerbe – warum ist dafür kein Meisterbrief nötig?
Wird ein Handwerk als Reisegewerbe betrieben, dann braucht der Handwerker weder einen Meisterbrief noch eine Eintragung in die Handwerksrolle. Und zwar auch dann, wenn das bei einem stehenden Betrieb mit festem Sitz nötig wäre. Denn: für das Reisegewerbe gelten die Vorschriften der Handwerksordnung nicht.
Ein Handwerker im Reisegewerbe kann auch Aufträge zunächst nur einwerben und diese später ausführen.
Unsere Kanzlei ging bis vors Bundesverfassungsgericht, um dieses Recht für unseren Mandanten durchzusetzen. Mit Erfolg.