Handwerker im Reisegewerbe brauchen keinen Meisterbrief: Was bedeutet Reisegewerbe genau?

Handwerk als Reisegewerbe – warum ist dafür kein Meisterbrief nötig?

Wird ein Handwerk als Reisegewerbe betrieben, dann braucht der Handwerker weder einen Meisterbrief noch eine Eintragung in die Handwerksrolle. Und zwar auch dann, wenn das bei einem stehenden Betrieb mit festem Sitz nötig wäre. Denn: für das Reisegewerbe gelten die Vorschriften der Handwerksordnung nicht.

Ein Handwerker im Reisegewerbe kann auch Aufträge zunächst nur einwerben und diese später ausführen.

Unsere Kanzlei ging bis vors Bundesverfassungsgericht, um dieses Recht für unseren Mandanten durchzusetzen. Mit Erfolg.

Was macht das Reisegewerbe aus?

Entscheidendes Merkmal des Reisegewerbes ist nicht, ob der Handwerker viel herumfährt. Vielmehr gibt die Art der Auftragsakquise den Ausschlag: Nicht der Kunde kommt zum Handwerker, sondern der Handwerker geht aktiv zu potenziellen Kunden und wirbt um Aufträge. Die Initiative für den Auftrag geht also vom Handwerker aus.

Im Reisegewerbe verboten sind nur wenige Tätigkeiten, etwa der Vertrieb von bestimmen orthopädischen Hilfen, von Schmuck- und Edelsteinen oder von maßgefertigten Brillen. Werden Aufträge von Privatkunden angenommen, ist eine Reisegewerbekarte notwendig. Geht der Handwerker im Reisegewerbe nur zu Geschäftsbetrieben (Unternehmen, Landwirtschaft etc.), genügt eine Gewerbeanzeige.

Muss ein Handwerker im Reisegewerbe die Aufträge sofort ausführen?

Unser Mandant war damals noch Steinmetzgeselle und hatte noch keinen Meisterbrief – aber eine Reisegewerbekarte. Trotzdem sollte er ein Bußgeld von 5.000 DM zahlen, wegen unerlaubter Ausübung des Steinmetz- und Steinbildhauer-Handwerks. Und zwar deshalb, weil er die Aufträge, die er vor Ort bei den Kunden akquiriert hatte, erst später ausführte. Das sei dann ein „stehendes“ und kein Reisegewerbe mehr.

Das Bundesverfassungsgericht widersprach. Für die Karlsruher Richter war das Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt. Es sei völlig in Ordnung, dass ein Handwerker im Reisegewerbe Bestellungen erst später ausführt. Im Gesetz ist wörtlich von „Aufsuchen von Bestellungen“ die Rede. Das lege nahe, dass die Bestellung erst später ausgeführt wird. Entscheidend sei, dass die Initiative zur Erbringung der Leistung vom Handwerker ausgehe.

Handwerk ohne Meisterbrief im Reisegewerbe? Wir sichern Sie rechtlich ab

Wer sein Handwerk im Reisegewerbe ausübt, kommt schnell in Konflikt mit Handwerkskammer oder Gewerbeamt. Diese müssen jedoch keineswegs das Recht auf ihrer Seite haben. Unsere Anwaltskanzlei ist der richtige Ansprechpartner: Handwerksrecht ist einer unserer Schwerpunkte.

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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