Reisegewerbe im Internet

Internetseite im Reisegewerbe

Hier ein Beispiel, wie ein Text auf der Internetseite nach der Entscheidung des OLG Frankfurts lauten könnte:

 

Aufgrund der geltenden Rechtslage ist es dem Reisegewerbetreibenden Herrn Mustermann untersagt im Internet auf seiner eigenen Webpage eine Kontaktnummer zu veröffentlichen, damit  seine Kunden Kontakt mit ihm aufnehmen können.

Um Ihnen jedoch trotzdem die Möglichkeit zu geben mit Herrn Mustermann in Kontakt zu treten und um all Ihre Fragen rund um seinen Beruf beantworten zu können, darf Herr Mustermann Sie anrufen!!

Hinterlassen Sie einfach Name und Rufnummer, Herr Mustermann meldet sich umgehend bei Ihnen!
 
Name      __________________    
 
Telefon    __________________
 
Email      __________________
 

 Der Reisegewerbetreibender Herr Mustermann  meldet sich umgehend bei Ihnen.

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