Internetseite im Reisegewerbe
Hier ein Beispiel, wie ein Text auf der Internetseite nach der Entscheidung des OLG Frankfurts lauten könnte:
Aufgrund der geltenden Rechtslage ist es dem Reisegewerbetreibenden Herrn Mustermann untersagt im Internet auf seiner eigenen Webpage eine Kontaktnummer zu veröffentlichen, damit seine Kunden Kontakt mit ihm aufnehmen können.
Um Ihnen jedoch trotzdem die Möglichkeit zu geben mit Herrn Mustermann in Kontakt zu treten und um all Ihre Fragen rund um seinen Beruf beantworten zu können, darf Herr Mustermann Sie anrufen!!
Hinterlassen Sie einfach Name und Rufnummer, Herr Mustermann meldet sich umgehend bei Ihnen!
Name __________________
Telefon __________________
Email __________________
Der Reisegewerbetreibender Herr Mustermann meldet sich umgehend bei Ihnen.