Das Betreiben einer Internetseite ist jetzt gerichtlich bestätigt !

Reisegewerbe-Urteile

Jetzt ist es gerichtlich bestätigt
Reisegewerbetreibende dürfen eine Internetseite betreiben!

Dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. (ZVDH) ist das Reisegewerbe ein Dorn im Auge besonders wenn die Reisegewerbetreibenden auch noch eine Internetseite betreiben. Ein Gericht hat diese Internetseite jetzt für zulässig erklärt.

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Urteile zum Reisegewerbe

Jetzt ist es gerichtlich bestätigt!!


Reisegewerbetreibende dürfen eine Internetseite betreiben!

Dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. (ZVDH) ist das Reisegewerbe ein Dorn im Auge besonders wenn die Reisegewerbetreibenden auch noch eine Internetseite betreiben. Ein Gericht hat dies jetzt für zulässig erklärt.

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