Reisegewerbe-Urteile
Jetzt ist es gerichtlich bestätigt
Reisegewerbetreibende dürfen eine Internetseite betreiben!
Dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. (ZVDH) ist das Reisegewerbe ein Dorn im Auge besonders wenn die Reisegewerbetreibenden auch noch eine Internetseite betreiben. Ein Gericht hat diese Internetseite jetzt für zulässig erklärt.