Verfassungsbeschwerde
Wir sind der Ansicht, dass die Grundrechte wieder stärker in den Vordergrund gerückt werden müssen. Gerade bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit fällt es zunehmend auf, dass die Rechte der Freien Berufsausübung aus Art. 12 GG bei der Ablehnung von Anträgen oder in Bußgeldverfahren wegen angeblichen Verstößen gegen Gesetze nicht genügend berücksichtigt werden.
Unser Ziel ist es deshalb, Sie im Wirtschaftsverwaltungsrecht - also auf allen Gebieten der beruflichen Beschränkung - anwaltlich zu vertreten. Wir scheuen nicht davor zurück, dass Bundesverfassungsgericht anzurufen, wenn Grundrechte eingeschränkt oder gar nicht beachtet werden.
Wir stellen zunehmend fest, dass es viele gesetzliche Regelungen gibt, die verfassungsrechtlich - wenigstens - bedenklich sind. Wir setzen uns daher dafür ein, dass diese berufseinschränkenden Vorschriften auf rechtlicher Ebenene gekippt werden. Dazu gehört nicht nur die Abschaffung des Meisterzwangs als Zugangsvoraussetzung für die Selbständigkeit, sondern auch die Infragestellung der Soka-Bau-Ausgleichskasse und etliche andere Vorschriften im Wirtschaftsverwaltungsrecht.