Bundesarbeitsgericht hält das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSig) für verfassungskonform
Der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt hat in der mündlichen Verhandlung vom 20.11.2018 das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG) für verfassungskonform angesehen und dies entsprechend geurteilt.
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Neue Entscheidung des Hess. LAG zur Frage, wann ein Unternehmen von der Ausnahmeregelung profitiert
Das Hess. LAG hat mit seiner Entscheidung vom 5.12.2017, die am 15.02.2018 zugestellt wurde, klargestellt, dass die Handwerksbetriebe, die Arbeiten ausführen, die in § 1 Abs. 2 Abschnitt VII des VTV aufgeführt sind (z.B. Sanitär- und Heizungsbauer, Elektriker, Installateure etc.) auch dann nicht Beiträge an die Soka-Bau bezahlen müssen, wenn sie nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind und keinen Meister beschäftigen. Das ist ein großer Fortschritt für Betriebe, die zwar im Wesentlichen solche Arbeiten ausführen lassen, aber trotzdem nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind.
Die Revision ist nicht zugelassen worden, sodass die Soka-Bau nur wenig Chancen hat, sich gegen dieses Urteil zu wehren.
Wenn Sie dazu Fragen haben, wir beraten Sie gerne!
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Entgegen den Aussagen der Soka-Bau ist Messebau keine Bautätigkeit
In einer mündlichen Verhandlung hat die Soka-Bau wieder mal behauptet, Messebau sei eine klassische Bautätigkeit. Obwohl die Juristen der Soka-Bau die Entscheidungen dazu kennen, wird wider besseren Wissens Behauptungen aufgestellt. Damit verhält sich die Soka-Bau nicht rechtsstaatlich!
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Wie häufig vor Weihnachten versendet die Soka-Bau Briefe an mögliche neue „Kunden“. In dem Brief wird Bezug genommen auf das neue Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG) was allerdings nicht weiter erläutert wird. Dieses Gesetz ist nach meiner Auffassung verfassungswidrig.
In dem Brief werden Unternehmen aufgefordert, der Soka-Bau Daten zur Verfügung zu stellen, damit diese dann feststellen kann, ob sie pflichtig sind oder nicht.
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