Stundung von SOKA-Bau-Beitrag: Ja, das sollte doch möglich sein!
Weltweite Pandemie.
Auch viele Unternehmen sind reif für die Intensivstation. Lieferketten? Abgebrochen. Aufträge? Weggebrochen.
Unternehmenssteuern werden gestundet. Ohne Verzugszinsen, ganz unbürokratisch. Vorauszahlungen werden abgesenkt. Auch die gesetzliche Sozialversicherung stundet. Einige Einzugsstellen, wie die Knappschaft, kündigen das sogar offensiv an.
Und die SOKA-Bau?
Die SOKA-Bau lässt sich durch Virus-Epidemie und Wirtschaftskrise nicht aus der Ruhe bringen. Ein Signal aus Wiesbaden an die Betriebe? Fehlanzeige!
Trotz Funkstille ist auch bei der SOKA die Stundung von Beiträgen sogar vorgesehen. Das Stunden der SOKA-Beiträge ist möglich zur Vermeidung von „erheblichen Härten“. So steht es schwarz auf weiß im Tarifvertrag; in Abschn. I § 28 Absatz 2 VTV, um genau zu sein.
Fürs Finanzamt und die Krankenkassen stellt die jetzige Lage ganz klar eine „erhebliche Härte“ dar. Warum dann nicht für die SOKA-Bau?
UPDATE (30.3.2020):
SOKA-Bau hat reagiert. Bis Ende Mai 2020 soll es keine Mahnbescheide geben und für März, April und Mai wolle sie keine Verzugszinsen berechnen.
Also immerhin - irgendwie schon - ob da unser Weckruf nachgeholfen hat ...
Rufen Sie uns an, wenn Sie eine Stundung Ihrer Sozialkassenbeiträge durchsetzen möchten - wir helfen Ihnen: 0611-236060-0.
Tags: Soka-Beitrag, Stundung von Beiträgen, erhebliche Härte