Und wenn doch Beitragpflicht - an welche der tarifvertraglichen Sozialkassen muss unser Betrieb zahlen?
An die Sozialkasse der Bauwirtschaft (Soka Bau), des Dachdeckerhandwerks (Soka Dach), des Gerüstbauerhandwerks (Soka Gerüst), des Malerhandwerks (UK Maler), des Steinmetzhandwerks und des Garten- und Landschaftsbaus (EWGaLa)? Dahinter verbergen sich tarifliche Sozialkassen für den Bau- und Handwerksbereich. Wenn ein Betrieb von deren Tarifvertag erfasst wird, ist er gegenüber einer solchen tarifvertraglichen Sozialkasse beitragspflichtig.
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Soka-Bau-Anspruch auf Allgemeinverbindlicherklärung? Nichts da, meinen die Verfassungsrichter
- BAG kippt Allgemeingültigkeit, die Soka-Bau läuft nach Karlsruhe
2016 und 2017 hat das Bundesarbeitsgericht die Allgemeinverbindlichkeit einige „Jahrgänge“ des VTV gekippt. VTV steht für den Tarifvertrag zum Sozialkassenverfahren. Auf ihm und seiner Allgemeinverbindlichkeit für alle Baubetriebe beruhen die Beitragsansprüche der Soka-Bau.
Prompt legte die Soka-Bau gemeinsam mit der IG Bau Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Dabei entstand ihr unterm Strich gar kein großer Schaden. Die Politik reparierte das missliebige BAG-Urteil im Eiltempo: Mit dem SokaSiG wurde schnellstmöglich ein Gesetz verabschiedet, das die SOKA-Ansprüche festschreibt. Rückwirkend, wohlgemerkt.
- Kein Erfolg für die Soka-Bau und die IG Bau vor dem Bundesverfassungsgericht
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Moin,
wir rücken der Soka auf die Pelle ... wir sind nun in Wiesbaden, Mainzer Straße 75
- und ganz nahe (700 m) zum Gericht für die Soka-Verfahren !
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Was tun, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ihnen einen Leistungsbescheid mit Vollstreckungsandrohung sendet?
Die BA fordert auf diese Weise Winterbeschäftigungs-Umlage. Sie müssen sofort Widerspruch dagegen einlegen. Der Widerspruch muss dann etwas später begründet werden. Dazu sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Wir beraten Sie auch gerne dazu, ob Sie überhaupt verpflichtet sind, Winterbeschäftigungs-Umlage zu zahlen.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Tel: 0611 2360600
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