Bundesarbeitsgericht verschiebt mündliche Verhandlung zu den AVE-Verfahren

Bundesarbeitsgericht verschiebt mündliche Verhandlung zu den AVE-Verfahren

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun kurzfristig den Termin für die mündliche Verhandlung zur Klärung der Frage der Wirksamkeit der AVE 2006 (2007), 2012 und 2013 auf Januar 2017 verschoben.

 

Ich gehe davon aus, dass die Terminsverlegung damit zu tun hat, dass u.a. von mir die mögliche Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters moniert wurde. Einer der ehrenamtlichen Richter ist in einem Verband tätig, der den Arbeitgeberverbänden nahesteht und an der Vorbereitung der Zahlen für das Quorum beteiligt war. Darauf hatte das BAG hingewiesen. Selbstverständlich muss ein solcher ehrenamtlicher Richter abgelehnt werden, denn er gilt in hohem Maße als befangen. Für mich stellt sich sogar die Frage, wie so jemand überhaupt ehrenamtlicher Richter in dem Senat sein kann, der über „Soka-Bau-Klagen“ entscheidet.

Darüber hinaus bemängelt insbesondere das BMAS, dass es nicht genügend Vorbereitungszeit habe. Fragt sich nur, weshalb diese benötigt wird, denn alle notwendigen Fragen hätte das BMAS vor Erteilung der AVE ausführlich klären müssen.

Außerdem ist über die Anträge auf nachträgliches rechtliches Gehör in den „alten“ Verfahren, in denen das BAG am 21.09.2016 rechtskräftig die Unwirksamkeit festgestellt hat, noch nicht entschieden.

Da das BAG sich wohl nicht den Vorwurf machen lassen will, es sei voreingenommen und den Verfassungsbeschwerden der Tarifpartner von vornherein den Wind aus den Segeln nehmen will, ist der Termin nun verschoben worden – das Ergebnis steht nach meiner Meinung gleichwohl fest.

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