Anhörungsrügen Soka
Anhörungsrügen der IG Bau und der Soka-Bau z.T. verspätet eingelegt!
Die IG Bau und die Soka-Bau haben gegen die Entscheidungen des BAG zur Unwirksamkeit der AVE für die Jahre 2088-2010 mit Wirkung 2011 und 2014 Anhörungsrügen beim BAG eingereicht. Diese sind Voraussetzung für die Einlegung einer Verfassungs-beschwerde.
Für die Jahre 2008-201 ist nach meiner Rechtsauffassung die Einhaltung der dafür vorgesehenen Frist nicht eingehalten worden; sie ist verfristet! Diese Tatsache wirkt sich auch auf die Einlegung der Verfassungsbeschwerde aus - denn dann ist auch diese verfristet!
Für das Jahr 2014 sind die Fristen eingehalten worden, aber sie sind nach meiner Meinung unbegründet!