Anhörungsrügen Soka

Anhörungsrügen der IG Bau und der Soka-Bau z.T. verspätet eingelegt!

 Die IG Bau und die Soka-Bau haben gegen die Entscheidungen des BAG zur Unwirksamkeit der AVE für die Jahre 2088-2010 mit Wirkung 2011 und 2014 Anhörungsrügen beim BAG eingereicht. Diese sind Voraussetzung für die Einlegung einer Verfassungs-beschwerde.

Für die Jahre 2008-201 ist nach meiner Rechtsauffassung die Einhaltung der dafür vorgesehenen Frist nicht eingehalten worden; sie ist verfristet! Diese Tatsache wirkt sich auch auf die Einlegung der Verfassungsbeschwerde aus - denn dann ist auch diese verfristet!

Für das Jahr 2014 sind die Fristen eingehalten worden, aber sie sind nach meiner Meinung unbegründet!

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