Verabschiedung des SokaSiG II im Bundestag am 22.06.2017

Verabschiedung des SokaSiG II im Bundestag am 22.06.2017

Am 22.06.2017 haben die Abgeordneten im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren und zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (SokaSiG II) verabschiedet. Das Gesetz wurde in aller Stille ohne Widerstand von den Gegnern ohne Debatte (die Reden wurden zu lediglich zu Protokoll gegeben).

 

Hierbei h   andelt es sich um die vorsorgliche gesetzliche Regelung z.B. für die Dachdecker und Maler. Durch dieses weitere – nach meiner Auffassung - verfassungswidrige Gesetz wird „vorgebaut“, denn die Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) der Dachdecker- und der Malerkasse sind bisher noch nicht für unwirksam erklärt worden.

Dem Gesetzgeber ist wohl klar, dass diese AVE vor Gericht keinen Bestand haben würden und setzt hier zum zweiten Mal ein rückwirkendes Gesetz durch.

Das Gesetz soll dann am 07.07.2017 vom Bundesrat verabschiedet werden.

Also haben die Maler und Dachdecker dann auch eine möglicherweise verfassungswidrige Gesetzesgrundlage für die Zahlung der Zwangsbeiträge.

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