Was tun, wenn die BA eine Vollstreckungsandrohung sendet
Was tun, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ihnen einen Leistungsbescheid mit Vollstreckungsandrohung sendet?
Die BA fordert auf diese Weise Winterbeschäftigungs-Umlage. Sie müssen sofort Widerspruch dagegen einlegen. Der Widerspruch muss dann etwas später begründet werden. Dazu sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Wir beraten Sie auch gerne dazu, ob Sie überhaupt verpflichtet sind, Winterbeschäftigungs-Umlage zu zahlen.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Tel: 0611 2360600