Muss unser Betrieb an die SOKA Beitrag zahlen?
Und wenn doch Beitragpflicht - an welche der tarifvertraglichen Sozialkassen muss unser Betrieb zahlen?
An die Sozialkasse der Bauwirtschaft (Soka Bau), des Dachdeckerhandwerks (Soka Dach), des Gerüstbauerhandwerks (Soka Gerüst), des Malerhandwerks (UK Maler), des Steinmetzhandwerks und des Garten- und Landschaftsbaus (EWGaLa)? Dahinter verbergen sich tarifliche Sozialkassen für den Bau- und Handwerksbereich. Wenn ein Betrieb von deren Tarifvertag erfasst wird, ist er gegenüber einer solchen tarifvertraglichen Sozialkasse beitragspflichtig.
Die Frage, ob einer dieser Tarifverträge für einen bestimmten Betrieb gilt oder nicht führt oft zu (gerichtlichen) Auseinandersetzungen. Tatsächlich ist in vielen Fällen die Antwort keineswegs auf Anhieb klar – selbst wenn die Sozialkasse ihre Ansprüche unnachgiebig behauptet.
- Zunächst einmal ist ausschlaggebend, welche Tätigkeiten im Betrieb arbeitszeitlich überwiegend ausgeübt werden. Allerdings ist die Entscheidung in der Praxis oft längst nicht so klar. Was ist etwa mit „Zusammenhangstätigkeiten“ – zu welchem Bereich bei verschiedenen Gewerken gehören die?
- Im Fall von Sowohl-als-auch-Tätigkeiten, die keine eindeutige Zuordnung zulassen, kann zum 50-%-Kriterium (mehr als die Hälfte einer Tätigkeiten, einschließlich der „Sowohl-als-auch“-Arbeiten) noch ein 20-%-Kriterium kommen: mindesten ein Fünftel der Gesamtarbeitszeit umfasst reine, typische Tätigkeiten eines Handwerks (ohne „sowohl als auch“.)
- Ein Gesichtspunkt kann sein, dass „Sowohl-als-auch“-Tätigkeiten zu mindestens 20 % von Fachkräften des einen Handwerks (Maler, Gerüstbauer, Dachdecker etc.) ausgeführt werden. Oder: ein Meister dieses Handwerks beaufsichtigt die Arbeiten.
- Wenn es also darum geht, ob das Abspachteln von schadstoffhaltigen Lackierungen unter (SOKA-Bau-pflichtige) Sanierungsarbeiten fällt oder unter (malerkassenpflichtige) Maler- und Lackierertätigkeiten, dann kann eine Rolle spielen, wer da gearbeitet und wer die Aufsicht geführt hat – Maler und Lackierer, oder andere Arbeitskräfte?
- Schließlich kann auch die Betriebsorganisation eine Rolle spielen: Wenn der Betrieb zum großen Teil Zimmereiarbeiten ausführt, eine eigenständige Betriebsabteilung aber Dachdeckerei betreibt, dann kann diese Abteilung unter die SOKA-Dach fallen, der Rest der Arbeitnehmer unter die SOKA-Bau.
Die Kassen unterscheiden sich erheblich in Beitrag und Leistungen. Gerade bei „Sowohl-als-auch-Betriebe" ist genau hinzuschauen.
- Gehört ein Betrieb, der Zimmererarbeiten ausführt und außerdem Dächer deckt, in den Geltungsbereich der SOKA-Bau oder der SOKA-Dach? Im Westen beträgt der Gesamtbeitrag im einen Fall 20,8 %, im anderen 10,2 % vom Bruttolohn.
- Was ist mit einem Unternehmen, das Häuser streicht, Fassaden verputzt und Wärmedämmarbeiten ausführt? In der Malerkasse beträgt der Gesamtbeitrag 14,3 % vom Bruttolohn, ebenfalls deutlich weniger als in der SOKA-Bau.
- Noch extremer ist der Unterschied, wenn ein Gartenbaubetrieb neben Grünarbeiten zunehmend auch Pflasterarbeiten im Rahmen regulärer Tiefbauprojekte durchführt. Der Beitrag zur EWGaLa beträgt gerade einmal 0,8 % des Bruttolohns.
- Ist das Schlitzen von Wänden für Leitungsverlegungsarbeiten eine typische baugewerbliche Leistung oder Teil des Elektrikerhandwerks? Ein Innungsbetrieb im Elektrikerhandwerk muss in der Regel gar keine Sozialkassenbeiträge bezahlen.
Unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten können helfen.
- Stellt man einen Meister des einen oder des anderen Handwerks ein?
- Sorgt man dafür, dass bestimmte Arbeiten durch eine klar abgegrenzte Betriebsabteilung ausgeführt werden, deren Mitarbeiter dann in eine (günstigere) Sozialkasse fallen?
- Vergibt man bauliche Tätigkeiten an Subunternehmen?
- Lässt man vielleicht sogar von einem Auftrag die Finger, weil damit die 50-%-Schwelle überschritten und die SOKA-Pflicht erreicht wäre?
BÖTTCHER & Partner Rechtsanwälte befassen sich seit vielen Jahren mit solchen Abgrenzungen und wissen, worauf es ankommt. Rufen Sie an Tel. 0611-2360600 oder senden Sie eine Nachricht Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Tags: Malerkasse, Soka-Gerüst, Soka Dach, SOKA Bau