Was bedeutet ein Auskunftsverlangen durch die SOKA-BAU?
Auskunftsverlangen der SOKA-BAU: Die SOKA-BAU kann sich nicht einfach zu einer Betriebsprüfung anmelden und dem Arbeitgeber einen Prüfer vorbeischicken, so wie die Deutsche Rentenversicherung oder das Finanzamt es können.
Als eine privatwirtschaftliche tarifliche Kasse (Verein) hat Soka-Bau nicht die Rechte wie eine staatliche Institution.
Schritte der SOKA-BAU, um herauszufinden, ob ein Betrieb Soka-Bau-pflichtig sein kann und, ob die Soka-Bau Beiträge nachfordern kann.
- In den meisten Fällen fragt die SOKA-BAU schriftlich beim Unternehmen nach einer Selbstauskunft. Ein solcher Erfassungsbogen sieht harmlos aus. Viele Unternehmen füllen ihn bereitwillig aus, weil sie denken, der Sozialkasse werde dann schnell klar, dass man zu keiner SOKA-BAU-pflichtigen Branche gehört. Doch das stellt sich leider oft als Irrtum heraus. Die SOKA-BAU interpretiert die Angaben häufig zu ihren Gunsten so, dass sie als Grundlage für Beitragsforderungen herangezogen werden können.
- Ein anderer Weg, wie die SOKA-Bau an Informationen kommt, sind Hinweise und Mitteilungen von (ehemaligen) Mitarbeitern, Wettbewerbern oder dem Zoll.
- Manchmal schickt die Arbeitsagentur Mitarbeiter zum Betriebsbesuch vorbei. Man muss damit rechnen, dass die dabei aufgenommenen Daten an die SOKA-Bau weitergegeben werden.
Wenn ein Betrieb trotz Aufforderung durch die SOKA-BAU sich weigert, bei einer geforderten Überprüfung durch die SOKA-Bau mitzuwirken oder Beiträge zu zahlen, dann erhebt sie erfahrungsgemäß ohne langes Zögern Klage vor Gericht. Schon deshalb sollten Arbeitgeber einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, sobald die SOKA-BAU Kontakt aufnimmt, anstatt auf eigene Faust zu antworten.
Für wen ist die SOKA-BAU Pflicht?
Welcher Betrieb für seine Arbeitnehmer Beiträge zahlen und Meldungen an die SOKA-Bau abgeben muss, das legt ein Tarifvertrag fest: der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe oder kurz VTV. Er zählt eine umfangreiche Liste von baugewerblichen Tätigkeiten auf, die in die Zuständigkeit der SOKA-Bau fallen. Grundsätzlich gilt: Wenn mehr als die Hälfte der gesamten Arbeitszeit des Betriebs aus solchen Tätigkeiten besteht, folgt daraus SOKA-Bau-Beitragspflicht.
Es gibt also nicht einfach SOKA-BAU-pflichtige Branchen. Entscheidend ist vielmehr, welche Tätigkeiten die Mitarbeiter genau machen. Die SOKA-Bau-Zugehörigkeit, d. h. die Antwort auf die Frage „SOKA-BAU ja oder nein?“ ist ganz vom Einzelfall abhängig. So kann beispielsweise ein Gärtner-Betrieb, der für einige Monate vor allem Pflaster-Arbeiten übernimmt, dadurch möglicherweise SOKA-BAU-pflichtig werden.
Wie kann man die SOKA-BAU umgehen?
Magische Tricks, um die Beitragspflicht zur SOKA-Bau zu umgehen, existieren nicht. Was es dagegen aber wirksam gibt, sind stichhaltige, auf den konkreten Einzelfall bezogene rechtliche Argumente gegen eine Zugehörigkeit des Betriebs zur SOKA-BAU.
BÖTTCHER & Partner Rechtsanwälte befassen sich seit vielen Jahren mit Rechtsstreitigkeiten gegen die SOKA-Bau und wissen, welche Gesichtspunkte Beitragsansprüche auch vor Gericht wirksam abwehren.
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