Wehren gegen Ulak (Soka-Bau)
Wehren Sie sich gegen Forderungen der ULAK (Soka-Bau)
Wenn ich beim Arbeitsgericht Wiesbaden auf der Termins-Rolle sehe, wie viele Unternehmen gegen den Mahnbescheid Einspruch eingelegt haben, und wie wenige dann tatsächlich das Verfahren gegen die ULAK mit Hilfe von Anwälten oder selber vor Gericht erscheinen und lieber ein Versäumnisurteil in Kauf nehmen, als sich dagagen zu wehren, wundere ich mich immer sehr.
Sie können sich gerade dann, wenn Sie einen Mischbetrieb führen, sehr erfolgreich zur Wehr setzen.
Dies zeigt beispielsweise die jüngste Entscheidung des Arbeitsgerichts Wiesbaden. Die Soka-Bau (ULAK) hat behauptet, das Unternehmen würde im wesentlichen Maurer-, Verputz-, Estricharbeiten o.ä. ausführen.
Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass dies nicht zutreffend ist, weil das Unternehmen zu Recht vorgetragen hat, dass diese Arbeiten nicht oder nur unerheblich ausgeführt werden und der Unternehmensschwerpunkt ein anderer ist, der mit Bautätigkeit nichts zu tun hat. Dies hat auch die durchgeführte Beweisaufnahme ergeben.
Dieses kleine Beispiel zeigt, dass Sie sich erfolgreich gegen die ULAK und Soka-Bau wehren können. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Eine Erstberatung zur Feststellung, ob Sie Soka-Bau-Pflichtige Arbeiten ausführen, kostet 220,00 € plus Portopauschale von 10,00 € und gesetzl. Mehrwertsteuer.