Pflichten und Rechte der Arbeitgeber und weiteren Angetroffenen
Den in der Kontrolle angetroffenen Personen obliegen Duldungs- und Mitwirkungspflichten, insbesondere sind die vorstehend genannten Prüfungen zu ermöglichen, auch durch Auskunftserteilung (vgl. § 5 SchwarzArbG).
ABER:
- Hinsichtlich der Auskunftserteilung gilt aber auch hier das Auskunftsverweigerungsrecht des § 55 StPO, wonach niemand verpflichtet ist Angaben zu machen, wenn er sich oder Angehörige bei wahrheitsgemäßer Beantwortung der Fragen der Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aussetzt!
- Als Beschuldigter einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit hat man ein Schweigerecht. Machen Sie davon unbedingt Gebrauch!
- Das HZA/die FKS hat bei entsprechenden Anhaltspunkten die Personen entsprechend zu belehren, sonst sind die Angaben ggf. unverwertbar.
- Wenden Sie sich unbedingt an einen in diesem Rechtsgebiet erfahrenen Anwalt, wenn Sie der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit/Straftat trifft, sonst kann es teuer werden!
- Befinden sich die Geschäftsräume in der Wohnung des Arbeitgebers, so besteht im Rahmen einer einfachen Prüfung des HZA kein Zutrittsrecht!
- Lesen Sie auch die Hinweise zur Hausdurchsuchung (verlinken).
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Besuch vom Hauptzollamt (HZA)? – Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der
Zollverwaltung in der Bauwirtschaft
Was ist zu beachten, wenn das HZA bzw. die FKS auf der Baustelle oder im Betrieb aufkreuzt? Dürfen die das einfach so? Welche Rechte haben die Zollbeamten? Welche Rechte, welche Pflichten haben Angetroffenen? Welche Folgen kann ein solcher „Besuch“ nach sich ziehen? Arbeitet das HZA etwa mit der Soka-Bau zusammen? Werden die gewonnenen Sozialdaten weitergegeben? – Fragen über Fragen, die wir als Rechtsanwälte oft hören. Wir versuchen, im Folgenden etwas Licht ins Dunkel zu bringen und beraten Sie bei konkreteren Fragen gerne intensiver im persönlichen Gespräch!
Da es immer um die Klärung individueller Fragen der Unternehmen geht,
sollten Sie sich auf jeden Fall sofort bei uns melden, wenn Probleme mit dem HZA auftauchen.
Bei uns sind Sie gut aufgehoben, da wir Ihnen einen besonderen Service anbieten. Wir beurteilen Ihren konkreten Fall aus zwei Perspektiven:
Frau Rechtsanwältin Hilke Böttcher ist die Spezialistin für Fragen zur Soka-Bau,
Frau Rechtsanwältin Patricia Ott ist zudem Fachanwältin für Strafrecht (Strafverteidigerin).
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