AVE Soka-Dach ist sehr wahrscheinlich auch unwirksam

AVE Soka-Dach ist sehr wahrscheinlich auch unwirksam

Nachdem das Bundesarbeitsgericht für die Jahre 2008 – 2014 die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des VTV für unwirksam erklärt hat, gilt es jetzt auch, die AVE für die Soka-Dach anzugreifen.

 

Die Allgemeinverbindlicherklärung ist Grundlage dafür, dass Unternehmen des Dachdecker-Handwerks verpflichtet werden können,  Beiträge an die Soka-Dach zu zahlen.

Aufgrund der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Soka-Bau ist es sehr wahrscheinlich, dass es auch für die Soka-Dach keine Rechtsgrundlage (mehr) gibt.

Wenn Sie Interesse an der Beteiligung an einem solchen Verfahren haben, melden Sie sich gerne bei mir. Da es sich um sehr spezielle rechtliche Fragen handelt, ist eine ausführliche Beratung vor der Beteiligung notwendig.

Ich werde in Kürze den Antrag beim zuständigen Landesarbeitsgericht einreichen.

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