Kurzarbeitergeld-Fakten in Kürze
Wenn Unternehmen mit Arbeitsausfall konfrontiert sind, können sie Kurzarbeit einführen.
Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Arbeitsausfall vorübergehender Natur und gleichzeitig unvermeidbar sein.
Die Voraussetzungen zur Einführung der Kurzarbeit im Überblick
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Sicherheitsbroschüre für Unternehmer
(Leitfaden zum sicheren Umgang mit IT der DATEV eG)
Sicherheit im Internet
⇒ Broschüre herunterladen
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Post vom Bezirksschornsteinfeger
Kein Glück bei den Kunden.
Viele Hausbesitzer erhalten Post vom Schornsteinfeger. Niemand sollte voreilig einen Auftrag vergeben.
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Die neue Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) verschafft Ihnen als Handwerker einen neuen Spielraum.
Mit der neuen haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (auch UG haftungsbeschränkt) hat der Gesetzgeber im Rahmen der Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) ab 1. November 2008 eine Art Mini-GmbH als Einstiegsvariante zur GmbH mit geringeren Voraussetzungen eingeführt. Sie ist mit geringerem Einstiegskapital zu gründen und verhilft Ihnen z.B. aus der Handwerkerpflichtversicherung heraus zu kommen. Zudem wird Ihr Privatvermögen vor Haftungsrisiken geschützt, wenn Sie sich an die Regeln halten die für Kapitalgesellschaften gelten.
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