SOKA-Selbstauskunft als Betrug? Haftstrafe gegen Bauunternehmer aufgehoben

Keine Meldung zur SOKA, deshalb eine Anklage wegen Betrug

Bei strittigen Beitragsforderungen ist die SOKA-Bau bekanntlich rasch mit Zivilklagen bei der Hand. Doch das ist nicht das einzige Risiko: Auch Strafanzeigen sind möglich. Inhaber oder Geschäftsführer von Bauunternehmen können sich im Visier der Staatsanwaltschaft wiederfinden. Schon der Vorwurf, man hätte der SOKA gegenüber keine korrekten oder vollständigen Angaben gemacht, reicht für eine Anklage. Dann geht es schnell um Betrug (§ 263 StGB).

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"Mini GmbH" - die UG (haftungsbeschränkt)

Die neue Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) verschafft Ihnen als Handwerker einen neuen Spielraum.

Mit der neuen haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (auch UG haftungsbeschränkt) hat der Gesetzgeber im Rahmen der Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) ab 1. November 2008 eine Art Mini-GmbH als Einstiegsvariante zur GmbH mit geringeren Voraussetzungen eingeführt. Sie ist mit geringerem Einstiegskapital zu gründen und verhilft Ihnen z.B. aus der Handwerkerpflichtversicherung heraus zu kommen. Zudem wird Ihr Privatvermögen vor Haftungsrisiken geschützt, wenn Sie sich an die Regeln halten die für Kapitalgesellschaften gelten.

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