SOKA-Selbstauskunft als Betrug? Haftstrafe gegen Bauunternehmer aufgehoben

Keine Meldung zur SOKA, deshalb eine Anklage wegen Betrug

Bei strittigen Beitragsforderungen ist die SOKA-Bau bekanntlich rasch mit Zivilklagen bei der Hand. Doch das ist nicht das einzige Risiko: Auch Strafanzeigen sind möglich. Inhaber oder Geschäftsführer von Bauunternehmen können sich im Visier der Staatsanwaltschaft wiederfinden. Schon der Vorwurf, man hätte der SOKA gegenüber keine korrekten oder vollständigen Angaben gemacht, reicht für eine Anklage. Dann geht es schnell um Betrug (§ 263 StGB).

Haftstrafe für Bauunternehmer aufgehoben: Der SOKA-Tarifvertrag war nicht allgemeingültig

Allerdings kann so ein Strafprozess auch mit einem Freispruch enden. Der Bundesgerichtshof hob in der Revisionsverhandlung den Schuldspruch gegen einen GmbH-Geschäftsführer aus Bayerisch-Schwaben auf. Das Landgericht Augsburg hatte ihn zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Aber es hatte außer Acht gelassen, dass die Sozialkassen-Tarifverträge nicht allgemeingültig waren. Das Bundesarbeitsgericht hatte die Allgemeingültigkeit für die betreffenden Jahre gekippt.

Keine oder fehlerhafte Meldungen an die SOKA erstattet? Ohne allgemeinverbindlichen Tarifvertrag ist das bei einem Bauunternehmer ohne Tarifbindung kein Betrug. Auch das nachträglich beschlossene Gesetz zur Reparatur der SOKA-Ansprüche (SokaSiG) ändert nichts daran. Eine Strafe verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot im Grundgesetz.

Wie immer, wenn es um die SOKA geht: Prüfen lassen und sich wehren!

Unsere Anwaltskanzlei beobachtet in letzter Zeit verstärkt, dass Staatsanwälte wegen strittiger SOKA-Forderungen gegen Bauunternehmer ermitteln. Dann gilt: Vogel-Strauß-Politik oder Tricksen bringen nichts. Aber es gibt keinerlei Grund, einfach klein beizugeben!

Eine sinnvolle Reaktion sieht so aus:

  1. Die Rechtslage von einem Anwalt mit SOKA-Schwerpunkt prüfen lassen. Er findet Punkte wie etwa die nicht allgemeingültigen Tarifverträge im beschriebenen Fall.
  2. Die eigenen Rechte energisch durchsetzen, egal ob gegenüber der SOKA-Bau oder der Staatsanwaltschaft – ohne sich auf aussichtlose Kämpfe einzulassen.

Sind Sie selbst betroffen? Wir von Böttcher & Partner Rechtsanwälte können Ihnen helfen. Die SOKA-Bau ist seit Jahrzehnten einer unserer Haupt- und Lieblingsgegner – wir kennen die Rechtslage genau.

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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