"Mini GmbH" - die UG (haftungsbeschränkt)
Die neue Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) verschafft Ihnen als Handwerker einen neuen Spielraum.
Mit der neuen haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (auch UG haftungsbeschränkt) hat der Gesetzgeber im Rahmen der Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) ab 1. November 2008 eine Art Mini-GmbH als Einstiegsvariante zur GmbH mit geringeren Voraussetzungen eingeführt. Sie ist mit geringerem Einstiegskapital zu gründen und verhilft Ihnen z.B. aus der Handwerkerpflichtversicherung heraus zu kommen. Zudem wird Ihr Privatvermögen vor Haftungsrisiken geschützt, wenn Sie sich an die Regeln halten die für Kapitalgesellschaften gelten.
Die „Mini-GmbH“ hat einige Elemente wie die englische Limited, wird jedoch ein besseres Image haben. Existenzgründer und Unternehmer sollten daher ihre Rechtsformwahl überdenken.
Sollten Sie neugierig geworden sein, dann setzen Sie sich mit der Kanzlei Böttcher in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne mit den entsprechenden Informationen und Anmeldungen in einem Gründungs-Set.
Sie können die UG auch mit einem Mustervertrag des Justizministerium gründen, haben dann jedoch keinen Geschäftsführervertrag (der für das Finanzamt notwendig ist) und keine gute Regelung z.B. für die Nachfolge beziehungsweise Erbschaft.
Rufen Sie uns an - 0611- 2360600 -, dann vereinbaren wir mit Ihnen einen Telefontermin und besprechen die richtige Lösung zu Ihrem Fall.