Bäckerei kein geschützter Begriff
„Bäckerei“, „Bäckerei-Café“, „Ihr Familienbäckerladen“ stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar!
Das LG Wuppertal hat entschieden, dass die Benennung Ihres Geschäfts mit den Begriffen „Bäckerei“, „Bäckerei-Café“, „Ihr Familienbäckerladen“ keinen Wettbewerbsverstoß darstellt, denn ein Verbraucher erwartet nicht mehr, dass ein Bäcker auch tatsächlich die Backwaren selbst herstellt. In der Entscheidung vom 08. Mai 2013, Aktenzeichen 13 O 70/13 erklärt das Landgericht, dass aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Bäckerläden nicht selbst die Backwaren herstellt, bzw. den Fertigteig nur noch aufbackt, der Begriff „Bäcker“ also nicht mehr voraussetzt, dass die Brötchen auch selbst gebacken werden und keiner mehr die Erwartung hat, dass der Bäcker selbst backt.
Diese Entscheidung ist sehr wichtig, da nun der Begriff „Bäcker“ nicht mehr von den Handwerkskammern als geschützter Begriff dargestellt werden kann. Fraglich ist auch, ob der Meisterzwang für die selbständige Ausübung für den Beruf des Bäckers nach dieser Entscheidung überhaupt noch haltbar ist.
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