handwerk oder kunst

Tortendekoration als Kunst?

Das Amtsgericht Lübeck hat in einer Bußgeldangelegenheit eine Tortendesignerin frei gesprochen, weil sie fertige Torten lediglich verziert.

Das Gericht folgte der Argumentation der Künstlerin und stellte fest, dass das verzieren von Torten nicht dem Meisterzwang unterliege und deshalb auch nicht dem Konditor-Handwerk zugeordnet werden könne.

Die Handwerkskammer Lübeck hat die Künstlerin beim zuständigen Ordnungsamt angezeigt, damit ein Ordnungswidrigkeitenverfahr3en eingeleitet werde.

Der zuständige Richter teilt mit, dass er das Herstellen von Motivtorten aus knetbarer Zuckermasse oder Fondant als Kreativleistung betrachte und sie deshalb nicht mit dem Konditor-Handwerk in die Handwerksrolle einzutragen ist.

Wir hoffen, dass dieses positive Urteil Schule macht und mehr Richter gegen die Kammern entscheiden!

Es ist die Frage, ob die Kammer diese Entscheidung akzeptiert oder in die nächste Instanz geht.

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