Urheberrecht
Verkauf von gebrauchter Software ist erlaubt
Wer Software kauft, darf sie auch gebraucht weiter verkaufen. Das gilt für Downloads ebenso, wie für CDs oder DVDs.
Eigentum:
Erwerben Kunden, die Software per Download kaufen, nur Nutzungsrechte?
Der EuGH hat, die lange umstrittene, Frage jetzt entschieden. Das Gericht sagt in seinem Urteil, der Käufer erwirbt das volle Eigentumsrecht. Er darf diese Software entweder verschenken oder verkaufen, auch wenn dies der Lizenzvertrag verbietet. Zwischen den verschieden Softwarearten macht der EuGH keinen Unterschied. (Az. C128/11)
Man erwirbt auch die Aktualisierungen bzw. Updates als Eigentümer. Es geht sicher auch um Urheberrechte, aber das darf nicht dazu führen, dass die Programme etc. nicht weiter veräußert werden dürfen; dies sei überzogen.
Die Software darf nur als Ganzes verkauft werden. Ein Verkäufer darf keine Einzelteile des Programme für sich behalten.
Das Urteil ist nicht so ohne weiteres auf E-Books zu übertragen. Bei dem Urteil ging es um weitaus größere Dateien, als Musikdateien. Es spricht jedoch viel dafür, dass dies der Fall ist.